Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen auch in englischer Übersetzung vor. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.
1. Anmeldung und Vertragsschluss
Zusammen mit den Informationen auf der Website bilden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) die gesamten Vorabinformationen für die Sprachwochen und sind Bestandteil des Vertrags. Mit dem Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars erkennt der Kunde die Bedingungen für die LevelUp-English-Sprachwochen an und gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrags ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung von LevelUp English zustande. Vertragspartner ist die LevelUp English GmbH i.G., c/o Cambridge Innovation Campus, Lohmühlenstraße 65, 12435 Berlin (im Folgenden „LevelUp English“). Der Anmeldende ist zugleich Vertragspartner für Buchungen, die Dritte betreffen, soweit er sie vorgenommen hat. Mit der Anmeldung versichert der Kunde, dass alle Sorgeberechtigten mit der Teilnahme des Kindes an der Sprachwoche einverstanden sind.
2. Zahlung
Bei Feriencamps ist der volle Betrag mit der Buchung fällig. Bei Kursen an Schulen und Klassenfahrten ist der Gesamtbetrag spätestens 6 Wochen vor Programmbeginn fällig. Die Schule erhält spätestens 7 Wochen vor Kursbeginn eine Rechnung über die gebuchte Sprachwoche. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und bleiben Mahnungen erfolglos, kann LevelUp English vom Vertrag zurücktreten und dem Kunden Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 berechnen. Teilrechnungen sind möglich (z. B. je Klasse, bei anteiliger Förderung durch die Schule oder eine Einzelrechnung an die Sorgeberechtigten), müssen aber vorab mit LevelUp abgestimmt werden. Hierfür benötigt LevelUp English spätestens 8 Wochen vor Programmbeginn konkrete Angaben zu allen Rechnungsempfängern.
Für Sprachwochen, die Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB sind — insbesondere Übernachtungscamps und Klassenfahrten —, sind alle Kundengelder für den Fall der Insolvenz gemäß § 651r BGB abgesichert. Kundengeldabsicherer: tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 111–113, 22453 Hamburg. Den Sicherungsschein erhält der Kunde spätestens mit der Buchungsbestätigung.
3. Leistungen und Leistungsänderungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website von LevelUp English und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Die Angaben in den Leistungsbeschreibungen sind für den Veranstalter grundsätzlich bindend. Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter die Leistungsbeschreibung jederzeit ändern; hierüber wird der Kunde vor der Buchung selbstverständlich informiert. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht von dem Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur zulässig, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mangelhaft sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4. Änderungen der Teilnehmerzahl
Änderungen der Teilnehmerzahl sind LevelUp English schriftlich per E-Mail mitzuteilen.
Erhöhung der Teilnehmerzahl:
Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl nach Vertragsschluss ist stets mit LevelUp English abzustimmen. Im Fall einer Erhöhung wird der vereinbarte Preis je tatsächlicher Teilnehmerzahl berechnet.
Verringerung der Teilnehmerzahl:
Eine Verringerung der Teilnehmerzahl um weniger als 10 % der bei Vertragsschluss angemeldeten Teilnehmerzahl ist bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Berechnet wird dann der vereinbarte Preis je Teilnehmerzahl. Bei einer Verringerung um 10 % oder mehr der bei Vertragsschluss angemeldeten Teilnehmerzahl gilt das reguläre Rücktrittsverfahren von LevelUp English (siehe folgende Ziffer).
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
Kunden können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei LevelUp English. Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Als Ersatz für die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen der Reisevorbereitung werden folgende Entschädigungspauschalen berechnet:
Hinweis zu Buchungen über das Internet oder andere Fernkommunikationsmittel: Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für unsere Programme nicht — auf Pauschalreiseverträge finden die Widerrufsvorschriften des Fernabsatzrechts keine Anwendung (§ 312 Abs. 6 BGB), und für alle übrigen Buchungen greift der Ausschluss für Freizeitdienstleistungen mit festem Termin oder Zeitraum (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Stattdessen gelten die Rücktritts- und Umbuchungsbedingungen dieser Ziffer.
a. Für Kurse vor Ort an Schulen
Um Stornokosten zu vermeiden, informieren Sie uns bitte rechtzeitig, wenn Ihre Planung unsicher ist. Bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Kursbeginn erhalten Sie eine volle Erstattung.
- bis 7 Tage vor Kursbeginn: Erstattung von 50 % des Preises
- weniger als 7 Tage vor Kursbeginn: Erstattung von 25 % des Preises
Sollten Probleme bei der Finanzierung des Projekts auftreten, wenden Sie sich bitte frühzeitig an LevelUp English.
b. Individuelle Stornobedingungen im Krankheitsfall für Kurse vor Ort an Schulen
Es besteht die Möglichkeit der Erstattung der kompletten Programmkosten für einzelne Teilnehmende, wenn eine Krankschreibung für den gesamten Projektzeitraum vorliegt. Über die anteilige Erstattung einzelner Fehltage wird im Einzelfall entschieden; ein Anspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht. Für eine Erstattung ist unmittelbar bei Krankheitsbeginn ein schriftliches ärztliches Attest (per E-Mail oder Post) einzureichen. Im Erstattungsfall wird der Teilnahmebeitrag innerhalb von 14 Tagen nach Prüfung des Attests erstattet, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25,00 €.
c. Für Klassenfahrten
- bis 90 Tage vor Abreise: volle Erstattung
- bis 30 Tage vor Abreise: Erstattung von 75 % des Preises
- bis 14 Tage vor Abreise: Erstattung von 40 % des Preises
- bis 7 Tage vor Abreise: Erstattung von 20 % des Preises
- weniger als 7 Tage vor Abreise: Erstattung von 10 % des Preises
Tritt ein Teilnehmer die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an, gilt dies als ein am Abreisetag erklärter Rücktritt. In diesem Fall ist eine Erstattung nicht möglich. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird für Klassenfahrten grundsätzlich empfohlen. Diese kann direkt über LevelUp English gebucht werden.
Sonderkündigungsrecht für Schulklassen wegen COVID-19
Dieses Recht gilt für die Absage der Sprachwoche für die gesamte Gruppe, nicht für Einzelpersonen. In den folgenden coronabedingten Fällen kann die Klassenfahrt/Projektwoche bis 1 Tag vor Anreise kostenfrei storniert werden:
- bei einem Lockdown am Zielort oder Heimatort,
- wenn der Zielort oder Heimatort nach dem RKI als Risikogebiet gilt.
Stornobedingungen bei Fremdunterkünften:
Bei Buchungen, die eine Unterkunft bei Dritten erfordern, gelten die Stornobedingungen des Unterkunftsanbieters, soweit sie strenger sind als die Standard-Stornoregeln von LevelUp English. Die Schulen werden bei der Buchung über diese Bedingungen informiert.
d. Für Feriencamps
Bei einer Umbuchung oder Stornierung der Buchung fallen aufgrund des bereits entstandenen Organisationsaufwands und im Voraus gezahlter Kosten (z. B. Unterkunftskosten) Gebühren an.
Umbuchungsbedingungen für Übernachtungscamps und Day Camps:
- bei Umbuchung auf eine Ersatzperson bis 1 Tag vor Campbeginn: volle Erstattung (abzüglich Bearbeitungsgebühr von 25,00 €)
- bei Umbuchung auf eine andere Woche:
- bis 30 Tage vor Campbeginn: kostenfrei
- bis 7 Tage vor Campbeginn: 70 € Umbuchungsgebühr bei Day Camps, 150 € Umbuchungsgebühr bei Übernachtungscamps
- weniger als 7 Tage vor Campbeginn: 100 € Umbuchungsgebühr bei Day Camps, 200 € Umbuchungsgebühr bei Übernachtungscamps
Stornobedingungen für Übernachtungscamps und Day Camps:
- Stornierung bis 30 Tage vor Campbeginn: volle Erstattung (abzüglich Bearbeitungsgebühr von 25,00 €)
- Stornierung zwischen 30 und 14 Tagen vor Campbeginn: Erstattung von 50 % des Preises
- Stornierung zwischen 13 und 7 Tagen vor Campbeginn: Erstattung von 25 % des Preises
- Stornierung weniger als 7 Tage vor Campbeginn: Erstattung von 10 % des Preises
- Stornierung am Tag des Campbeginns: keine Erstattung
Erstattung im Krankheitsfall:
Für die Übernachtungscamps empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Sie deckt die Stornokosten, wenn das Kind erkrankt oder einen Unfall hat. Sie kann direkt bei der Buchung des Camps abgeschlossen werden. Erkrankt das Kind während des Camps, ist eine Erstattung nur über die Versicherung möglich.
Für die Day Camps bieten wir im Krankheitsfall eine faire, anteilige Erstattung in Form eines Gutscheins an. Voraussetzung ist die Vorlage eines ärztlichen Attests. Muss die Teilnahme kurz vor oder während eines Day Camps krankheitsbedingt abgesagt oder abgebrochen werden, gelten folgende Regelungen:
- Ausfall von 5 Tagen: Erstattung von 75 % des Preises
- Ausfall von 4 Tagen: Erstattung von 60 % des Preises
- Ausfall von 3 Tagen: Erstattung von 50 % des Preises
- Ausfall von 2 Tagen: Erstattung von 30 % des Preises
- Ausfall von 1 Tag: Erstattung von 10 % des Preises
6. Rücktritt oder außerordentliche Kündigung durch den Veranstalter
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z. B. Krieg, Epidemien, Naturkatastrophen, Zerstörung der Unterkunft) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl LevelUp English als auch der Kunde den Vertrag allein nach dieser Bestimmung kündigen.
Die Absage der gebuchten Leistung kann erklärt werden, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Dies wird spätestens zwei Wochen vor Beginn der Sprachwoche mitgeteilt. Ein Programmausfall kann auch aus wichtigem Grund eintreten (z. B. schwere Erkrankung oder Unfall). In diesen Fällen wird der bereits gezahlte Beitrag vollständig erstattet.
LevelUp English kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung die Sprachwoche/Reise nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist, oder wenn er an einer ansteckenden Krankheit leidet und die Gefahr besteht, Mitreisende anzustecken. Etwaige Mehrkosten, z. B. für die Heimreise, gehen zulasten des Kunden.
Vorzeitige Beendigung: Wird das Programm aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen) abgesagt oder vorzeitig beendet, wird der volle Betrag einbehalten. Das geplante Programm kann zu einem späteren Zeitpunkt ohne Mehrkosten fortgesetzt werden. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter bestehen nicht.
7. Aufsicht und vorzeitige Beendigung der Teilnahme
Unsere erfahrenen Trainerinnen und Trainer übernehmen die Aufsichtspflicht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Sie sind bevollmächtigte Vertreter des Veranstalters. Wir behalten uns vor, Kinder, die sich nicht in die Gruppe integrieren können (z. B. bei Nichtbeachtung von Anweisungen oder unsozialem Verhalten gegenüber anderen Kindern), nach Rücksprache mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten vorzeitig nach Hause zu schicken.
8. Durchführung der Projektwoche / Trainer und inhaltliche Planung
Jede Trainerin und jeder Trainer führt den Kurs eigenverantwortlich durch und berücksichtigt dabei den zuvor vereinbarten inhaltlichen und organisatorischen Rahmen. Unsere Trainerinnen und Trainer sind überwiegend englische Muttersprachler und sprechen nicht unbedingt (fließend) Deutsch.
Die Inhalte des Programms werden in Absprache zwischen der Schule bzw. den Eltern/Sorgeberechtigten, LevelUp English und den Trainern festgelegt. Abweichungen können sich aus den Sprachkenntnissen der Teilnehmenden ergeben, auf die die Trainer methodisch und didaktisch angemessen eingehen müssen; die bisherige Planung des Projekts kann sich dadurch während der Durchführung ändern.
9. Freizeitangebote
Alle genannten Sport- und Freizeitangebote sind im Buchungspreis enthalten. Sie können jedoch von Sprachwoche zu Sprachwoche variieren und hängen von den Interessen der Teilnehmenden sowie gegebenenfalls von der Witterung ab. Alle genannten Sport- und Freizeitangebote und Ausflüge sind als Beispiele zu verstehen. Ein Anspruch auf das Angebot bestimmter Sport- und Freizeitaktivitäten oder auf die Teilnahme daran besteht ausdrücklich nicht. Mit der Buchung erklärt sich der Vertragspartner damit einverstanden, dass der Teilnehmer während der Sprachwoche an allen beschriebenen Aktivitäten, Sport- und Workshopangeboten teilnehmen darf, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
10. Besonderheiten der Teilnehmenden
Weist ein Teilnehmer medizinische oder sonstige Besonderheiten auf, die wir kennen und/oder berücksichtigen sollten (z. B. Wespenallergie, ADHS, Asthma, besondere Ernährung), ist dies idealerweise in den entsprechenden Abschnitten des Buchungsprozesses anzugeben oder uns alternativ spätestens 1 Woche vor Projektbeginn ausführlich und schriftlich mitzuteilen.
11. Gepäckbeförderung
Gepäck wird im üblichen Umfang befördert. Das bedeutet in der Regel ein Koffer oder eine Reisetasche sowie ein Handgepäckstück pro Teilnehmer. Abweichungen hiervon sind vor der Abreise mit LevelUp English abzustimmen.
12. Foto- und Videoaufnahmen
Foto- und Videoaufnahmen von Teilnehmenden werden nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten angefertigt und zur Bewerbung der Angebote von LevelUp English verwendet (siehe Ziffer 17). Die Einwilligung ist freiwillig, keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Sprachwoche und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
13. Haftungsbeschränkung
Die Haftung von LevelUp English für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Buchungspreis beschränkt, soweit LevelUp English oder die von LevelUp English mit der Leistungserbringung vor Ort beauftragten Personen den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen während der Sprachwoche wird keine Haftung übernommen. Ausnahme: Die Wertgegenstände wurden LevelUp English ausdrücklich zur Aufbewahrung übergeben. Verursacht ein Teilnehmer Schäden an der Unterkunft, am Eigentum von LevelUp English oder am Eigentum anderer Leistungsträger, sind diese vom Teilnehmer zu tragen. Benötigt ein Teilnehmer während der Reise medizinische Hilfe oder Versorgung, trägt der Kunde alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten.
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf ihnen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, kann sich auch LevelUp English gegenüber dem Kunden hierauf berufen.
14. Gewährleistung
LevelUp English verpflichtet sich, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesagten Eigenschaften aufweist. Erbringt LevelUp English die Leistungen nicht vertragsgemäß, kann der Kunde Abhilfe verlangen, soweit dies keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Beanstandungen und Abhilfeverlangen sind unverzüglich an das vor Ort anwesende Personal von LevelUp English oder an die Zentrale in Berlin zu richten. Schafft LevelUp English innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist keine Abhilfe, hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu kündigen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn LevelUp English die Abhilfe verweigert oder wenn sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse der Teilnehmenden geboten ist. Der Kunde kann eine Minderung des Preises oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den LevelUp English nicht zu vertreten hat.
15. Verjährung
Ansprüche wegen Reisemängeln (§ 651i BGB) verjähren nach Maßgabe des § 651j BGB in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Leistung/das Programm nach dem Vertrag enden sollte. Die Geltendmachung sonstiger Ansprüche bleibt von dieser Regelung unberührt.
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet. Dort ist im Einzelnen geregelt, welche Daten wir für Anfragen und Buchungen zu welchen Zwecken verarbeiten, wer sie erhält und wie lange sie gespeichert werden.
17. Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos und Videos
Während des Programms entstandene Fotos, Videos, Texte, Zeichnungen etc. dürfen von LevelUp English mit Einwilligung eines Eltern- bzw. Sorgeberechtigten genutzt werden (z. B. zur Präsentation auf der Website oder in Social-Media-Kanälen). Eine Einwilligungserklärung wird den Eltern der teilnehmenden Kinder ausgehändigt oder direkt im Buchungsprozess eingeholt. LevelUp English behält sich vor, eine erteilte Foto-Freigabe zur Voraussetzung für bestimmte Programme zu machen, z. B. die English, Media & Film Week, deren Kursinhalte auf Foto- und Videoaufnahmen beruhen.
18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags.
19. Gerichtsstand
Der Kunde kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von LevelUp English gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, der Kunde hat nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthaltsort ist im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt. In diesen Fällen ist der Sitz von LevelUp English maßgebend.
20. Streitbeilegungsverfahren
LevelUp English ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Unberührt bleibt die Möglichkeit, Meinungsverschiedenheiten direkt mit uns zu klären — bitte wenden Sie sich im Streitfall zunächst an uns.
Stand: August 2026
